Erste Hilfe für Betriebliche Ersthelfer
 

Erste Hilfe für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen (Schulen & Kita)
 

Erste Hilfe für Führerscheinerwerber / Auffrischung

Nach DGUV Vorschrift 1, § 26: 

Grundsätze der Prävention gelten folgende Regelungen:

 

Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb:

  • Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer
  • Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
    • in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten,
    • in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten.
  • in Kindertageseinrichtungen 1 Ersthelfer je Kindergruppe
  • in Hochschulen 10% der Beschäftigten.

Die Ausbildung zum Ersthelfer besteht aus dem Erste-Hilfe-Lehrgang (9 Unterrichtseinheiten).

 

Um Ersthelfer zu bleiben ist eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre durch das so genannte Erste-Hilfe-Training (9 Unterrichtseinheiten) erforderlich.

 

Die Lehrgangsgebühren werden von den Unfallversicherungsträgern in Form von Pauschalgebühren getragen und direkt mit den Ausbildungsstellen abgerechnet. Mit dieser Pauschale sind in der Regel alle Kosten für die Teilnahme an der Aus- oder Fortbildung abgedeckt.

 

Als ermächtigte Ausbildungsstelle rechnen wir mit allen Berufsgenossenschaften ab. Sprechen Sie uns gerne an, wir unterstützen Sie dabei!

Nach DGUV Information 202- 089 "Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen" gelten folgende Regelungen:

 

Pro Kindergruppe muss mindestens eine
pädagogische Fachkraft als Ersthelferin
bzw. Ersthelfer ausgebildet sein. Die Lei-
tung der Kindertageseinrichtung hat dafür
zu sorgen, dass diese Mindestanforderung
eingehalten wird (§ 26 DGUV Vorschrift 1).

 

Bei diesen Kursen wird Explizit auf die Erste Hilfe am Kind und auch auf die rechtlichen Fragen der Teilnehmer eingegangen

 

Unser Kursprogramm ist exakt auf die Altersgruppe der von Ihnen betreuten Kinder/Jugendliche zugeschnitten.

 

 

Für alle, die in einer Notfallsituartion sicher und richtig handeln wollen, oder die Bescheinigung brauchen, um sich bei der Fahrerlaubnisbehörde für einen Führerschein anzumelden, bieten wir monatlich Kurse in den Räumlichkeiten unseres Partners "Fahrschule Klammer" an.

 

Hierfür können Sie sich unter dem Punkt "Kursanmeldung Erste Hilfe" den für Sie passenden Termin heraussuchen und sich für Ihren nächsten Erste Hilfe Kurs anmelden!

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